Tag des offenen Denkmals

Wahr-Zeichen. Zeitzeugen der Geschichte

Sonntag, 8.9.2024

Deutsche Stiftung Denkmalschutz
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FAQ – Ihre meist gestellten Fragen

Allgemeine Fragen zum Tag des offenen Denkmals®

Was ist der Tag des offenen Denkmals?

Der Tag des offenen Denkmals ist die größte Kulturveranstaltung Deutschlands für den Denkmalschutz und findet jährlich am zweiten Sonntag im September statt. An diesem Tag öffnen bundesweit tausende historische Stätten grundsätzlich kostenfrei ihre Türen und machen somit auf die Bedeutung und den Erhalt unseres kulturellen Erbes aufmerksam. Kulturinteressierte können an diesem Tag die faszinierende Baukunst und bisher unbekannte Schätze ihrer Umgebung vor Ort erkunden oder Denkmale über das bundesweite Programm digital erleben – darunter auch Denkmale, die exklusiv nur am Tag des offenen Denkmals zugänglich sind.

Seit 1993 wird der Tag des offenen Denkmals durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz bundesweit koordiniert. Er ist der deutsche Beitrag zu den European Heritage Days und ist eine eingetragene und geschützte Marke der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.

Wann findet der Tag des offenen Denkmals statt?

Der Tag des offenen Denkmals findet jedes Jahr am zweiten Sonntag im September statt, im nächsten Jahr am 8. September 2024. Die Folgedaten der kommenden Jahre:

  • 14. September 2025
  • 13. September 2026
  • 12. September 2027

Wo kann ich mich über die Veranstaltungen am Tag des offenen Denkmals informieren?

Als bundesweite Koordinatorin ruft die Deutsche Stiftung Denkmalschutz jedes Jahr dazu auf, alle geplanten Veranstaltungen zum Tag des offenen Denkmals anzumelden. Alle dort angemeldeten Veranstaltungen werden Anfang August gebündelt im bundesweiten Programm unter tag-des-offenen-denkmals.de/programm veröffentlicht. Alle wichtigen Besucherinformationen, die der Deutschen Stiftung Denkmalschutz rechtzeitig mitgeteilt werden, werden dort eingepflegt und nach Bedarf aktualisiert. Für alle, die sich unterwegs über die Angebote informieren möchten, bietet die Stiftung eine kostenlose App zum Tag des offenen Denkmals an.

Verantwortlich für das Programm in und an den Denkmalen sind die lokalen Veranstaltenden. Alle Angaben im bundesweiten Programm sind ohne Gewähr.

Hinweis: Einige Kommunen geben zudem ein gedrucktes Programm zum Tag des offenen Denkmals mit den geöffneten Denkmalen ihrer Stadt oder Region heraus. Diese sind bei den jeweiligen Kommunen erhältlich. Ansprechpartner können hier Denkmalbehörden, Kulturämter oder auch Tourist-Informationen sein.

Wie kann ich mich am 8.9. unterwegs über das Programm informieren?

Das Programm ist auch für die Ausspielung auf Smartphones und Tablets optimiert. Darüber hinaus können Sie unsere praktische kostenlose App nutzen, die Ihnen noch mehr Komfort und eine bessere Orientierung für unterwegs bietet (iOS und Android).

Wie kann ich mich zu einer Veranstaltung im Programm anmelden?

Die meisten Veranstaltungen bedürfen keiner Voranmeldung: Schauen Sie einfach jederzeit im Rahmen der Öffnungszeiten zum Tag des offenen Denkmals oder zu einzelnen Programmpunkten vor Ort vorbei. Bei einigen Denkmalen und Veranstaltungen ist eine Anmeldung vorab jedoch notwendig. In diesem Fall informiert Sie ein Hinweis in unserem Programm darüber, bis wann Sie sich wo anmelden müssen.

Hinweis: Die Anmeldungen laufen stets über den jeweiligen Veranstalter, nicht über die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie im Programm.

Was ist die Bundesweite Eröffnung und wo findet diese statt?

Den Startschuss für den bundesweiten Tag des offenen Denkmals gibt die große Eröffnungsfeier, die jedes Jahr in einer anderen Stadt stattfindet. Am 8. September 2024 eröffnete die Deutsche Stiftung Denkmalschutz gemeinsam in der Stadt Speyer den Tag des offenen Denkmals.

Wissenswertes für Veranstaltende

Welche Denkmale kann ich zum Tag des offenen Denkmals® anmelden?

Grundsätzlich können alle kulturellen Zeugnisse, die geschichtlich, wissenschaftlich, technisch, künstlerisch, städtebaulich oder volkskundlich bedeutsam sind und einer abgeschlossenen Epoche angehören, zum Tag des offenen Denkmals angemeldet werden. Das Gebäude oder die Stätte muss nicht unter Denkmalschutz stehen. Ausgeschlossen sind Neubauten des 21. Jahrhunderts.

Mögliche Denkmalgattungen:

  • Baudenkmale (z. B. Fachwerkhäuser, Schlösser, Kirchen etc.)
  • Technische Denkmale (z. B. Bergwerke, Bahnhöfe, Ziegelbrennereien etc.)
  • Garten- und Landschaftsdenkmale (z. B. Gartenanlagen, Parks, Friedhöfe etc.)
  • Denkmalbereiche (z. B. Wohnsiedlungen, Kombinationen aus natürlichen und erbauten Denkmalen, einzelne Teile oder Bereiche eines Denkmals etc.)
  • Bewegliche Denkmale (z. B. Schiffe, Eisenbahnen etc.)
  • Bodendenkmale (z. B. Ausgrabungsstätten, Grenzsteine etc.)

Sie können aber auch Veranstaltungen anmelden, die mehrere Denkmale umfassen, wie z. B. eine Stadtführung, eine Stadtteil-Führung zu Denkmalen einer bestimmten Epoche, oder eine geführte Radtour zu bedeutenden historischen Stätten in der Umgebung.

Welche Veranstaltungsformate kann ich zum Tag des offenen Denkmals anmelden?

Ob Konzert, Stadt-Rallye oder klassische Führung – Wir freuen uns über Ihre vielfältigen Veranstaltungsformate, denn der Tag des offenen Denkmals bietet eine öffentliche Bühne, um das Thema Denkmalschutz und -pflege auf vielfältige Weise zu vermitteln, zu Gesprächen anzuregen und zu begeistern. Jegliche Veranstaltungen mit rechtsverletzenden, strafbaren, jugendgefährdenden, politisch oder weltanschaulich extremistischen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, zu Gewalt aufrufenden, irreführenden oder persönlich herabsetzenden Inhalten sind untersagt.

Was tun, wenn mein Denkmal (meine Veranstaltung) nicht zum Motto passt?

Jedes Jahr wird der Aktionstag unter anderem Motto ausgerufen. Das Motto soll Veranstaltende inspirieren, neue thematische Aspekte ihres Denkmals zu beleuchten und Besucher/-innen bisher unbekannte Perspektiven zu präsentieren. Verpflichtend ist die Umsetzung des Mottos jedoch nicht.

Was muss ich beachten, wenn ich die Service-Angebote der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zum Tag des offenen Denkmals nutze?

Für die Aufnahme ins bundesweite Programm sowie die Nutzung der Service-Angebote ist die Anerkennung unserer Teilnahmeregeln verpflichtend.

Wozu meine Veranstaltung bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz anmelden?

Als bundesweite Koordinatorin sammelt und bündelt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz alle Aktionen des Tags des offenen Denkmals im bundesweiten Programm, das für interessierte Besucher/-innen online und in einer App zur Verfügung steht. Als Ansprechpartnerin für Veranstaltende sorgt sie für die bundesweite Pressearbeit, stattet alle Veranstaltende mit kostenlosen Werbematerialien aus und steht mit Beratung und weiteren Service-Leistungen zur Verfügung.

Wie melde ich eine Veranstaltung zum Tag des offenen Denkmals an?

Sie können sich unter registrierung.tag-des-offenen-denkmals.de einloggen. Falls Sie Ihr Passwort nicht zur Hand haben, wählen Sie die Option Passwort vergessen aus.

Wichtig: Wenn Sie entweder zuletzt vor 2020 am Tag des offenen Denkmals teilgenommen haben, oder wenn Sie zum ersten Mal teilnehmen, müssen Sie sich zunächst registrieren. Dafür reicht die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und ein Passwort Ihrer Wahl. Unmittelbar nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail zur Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse. Um die Registrierung abzuschließen, klicken Sie auf den Link in der E-Mail und loggen sich ein. Sobald Sie eingeloggt sind, können Sie Ihr Denkmal in unserer Datenbank auswählen bzw. neu anlegen und im Anschluss Ihr Programm zum Tag des offenen Denkmals anmelden.

Gut zu wissen: Denkmale, die in den Vorjahren schon einmal am Tag des offenen Denkmals geöffnet waren, bleiben mit ihren Stammdaten (Adresse, Beschreibung, Bilder) in der Datenbank bestehen. Sie können die Daten bei Ihrer Anmeldung für den kommenden Tag des offenen Denkmals stets aktualisieren. Alle Veranstaltungen hingegen werden mit Ablauf des aktuellen Jahres gelöscht und müssen jedes Jahr neu angemeldet werden.

Warum kann ich mich im Service-Bereich nicht einloggen?

Da wir 2023 unsere Sicherheitsanforderungen erhöht haben, muss für bestehende Accounts zu Beginn einmalig ein neues Passwort vergeben werden. Dabei gelten folgende Kriterien: mind. 8 Zeichen, mind. 1 Sonderzeichen, Groß- UND Kleinschreibung. Im Anschluss können Sie sich wie gewohnt mit Ihrem neuen Passwort einloggen unter: registrierung.tag-des-offenen-denkmals.de.

Erhalten Sie eine Fehlermeldung „Login fehlgeschlagen”? 

  • Überprüfen Sie Ihr Passwort oder lassen Sie sich mit der Funktion „Passwort vergessen?“ von uns einen Link zum Zurücksetzen Ihres Passworts per E-Mail zuschicken.
  • Überprüfen Sie Ihre E-Mail-Adresse. Sie können sich nur mit der E-Mail einloggen, die Sie bei der Registrierung eingegeben haben.
  • Nutzen Sie eine Browser-Erweiterung, die Ihre Passwörter verwaltet und automatisch ausfüllt? Stellen Sie sicher, dass das richtige Passwort für den Service-Bereich verwendet wird.
  • Nutzen Sie die aktuelle Version Ihres Browsers (Chrome, Firefox, etc.)? Der Service-Bereich unterstützt alle gängigen Browser in der aktuellen Version. Überprüfen Sie im Zweifel, ob Sie die aktuelle Version Ihres Browsers nutzen und führen nach Bedarf ein Update durch.)

Warum kann ich mich nicht registrieren?

Haben Sie sich bereits mit dieser E-Mail-Adresse registriert? Dann loggen Sie sich unter registrierung.tag-des-offenen-denkmals.de ein oder fordern Sie ein neues Passwort an unter „Passwort vergessen”.

Nutzen Sie die aktuelle Version Ihres Browsers (Chrome, Firefox, etc.)? Der Service-Bereich unterstützt alle gängigen Browser in der aktuellen Version. Überprüfen Sie im Zweifel, ob Sie die aktuelle Version Ihres Browsers nutzen und führen Sie ein Update durch.)

Welche Termine muss ich einhalten?

Wichtige Termine auf einen Blick für Ihre Veranstaltungsplanung:

  • April-Juni: Anmeldephase und Materialbestellung. Nur wenn Sie Ihre Veranstaltung bis zum 30.6. bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz angemeldet haben, kann diese bei der bundesweiten Pressearbeit mit einbezogen werden.
  • Beachten Sie die rechtzeitige Bestellung! Der Materialversand erfolgt nach chronologischem Bestelleingang (Versandbeginn: Juni).
  • 8. September 2024: Tag des offenen Denkmals

Hinweis: Ein detaillierter Zeitplan für Ihre Veranstaltungsplanung mit vielen Tipps steht Ihnen im Service-Bereich zur Verfügung.

Wie kann ich mich auf den Tag des offenen Denkmals vorbereiten?

In unserem Magazin für Veranstaltende finden Sie viele nützliche Informationen und Anregungen zur Vorbereitung und Durchführung Ihrer Veranstaltung am Tag des offenen Denkmals. Darüber hinaus stehen Ihnen im Service-Bereich nach dem Einloggen Hilfestellungen rund um die Organisation wie Checklisten, Leitfäden, Zeitplan, Teilnahmeregeln und Druckvorlagen zum Download zur Verfügung.

Wie kann ich Werbematerialien für mein Programm bestellen?

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz bietet Ihnen umfangreiche kostenfreie Werbe- und Informationsmaterialien sowie ein informatives Magazin zum Tag des offenen Denkmals an. Dieses sowie Plakate in diversen Formaten, Mal- und Spielplakate für Kinder, Broschüren und weitere Materialien können Sie im Service-Bereich kostenlos bestellen.

Wo bleiben meine bestellten Werbematerialien?

Bitte bedenken Sie, dass die Bestellungen chronologisch bearbeitet werden. Je früher Sie bestellen, desto früher bekommen Sie die gewünschten Materialien. Des Weiteren sammeln wir Bestellungen und versenden schubweise, daher trifft Ihre Bestellung mitunter erst einige Tage nach der Bestellung bei Ihnen ein. Sobald Ihre Bestellung auf dem Weg zu Ihnen ist, benachrichtigen wir Sie und Sie erhalten einen Link und die Sendungsnummer für die Sendungsverfolgung. So sind Sie jederzeit auf dem Laufenden.

Gut zu wissen: Im Service-Bereich finden Sie unseren praktischen Plakatgenerator, mit dem Sie Ihr eigenes Plakat individuell erstellen und direkt downloaden können!

Wer informiert die Presse?

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz übernimmt als bundesweite Koordinatorin des Tags des offenen Denkmals die bundesweite Pressearbeit: Überregionale Zeitschriften und Presseagenturen werden über die Veranstaltung regelmäßig informiert. Darüber hinaus ist für den Erfolg Ihres Tags des offenen Denkmals vor Ort die Zusammenarbeit mit der Regionalpresse ebenfalls unverzichtbar.

Wer haftet für eventuelle Schäden am Tag des offenen Denkmals?

Kommunen sind durch ihre Mitgliedschaft beim zuständigen Kommunalen Schadensausgleich gegen Haftpflichtschäden bei Veranstaltungen wie dem Tag des offenen Denkmals versichert. Dies betrifft sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden, wobei die Versicherungshöhe je nach Vertrag variiert. Es besteht die Möglichkeit, dass private Denkmaleigentümer/-innen ebenfalls über die Kommunalversicherer abgesichert werden können. Dies ist mit der jeweiligen Kommune abzusprechen und schriftlich festzuhalten. Ansonsten müssen Sie prüfen, ob Ihre private Haftpflichtversicherung greift. Eine weitere Option ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltungshaftpflichtversicherung.

Wie kann ich mich über den Tag des offenen Denkmals hinaus für den Denkmalschutz engagieren?

Zusammen mit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz können Sie helfen, gefährdete Kulturdenkmale vor Verfall und Zerstörung zu bewahren. Die Stiftung setzt sich für den Erhalt und die Wiederherstellung bedrohter historischer Bauten in Deutschland ein. Dazu gehört sowohl die gezielte finanzielle Förderung als auch Aktionen zur Bewusstseinsbildung wie die Unterstützung von Jugendprojekten oder die bundesweite Durchführung des Tags des offenen Denkmals. Auf den Internetseiten der Deutschen Stiftung Denkmalschutz können Sie die vielfältigen Möglichkeiten, wie Sie unsere Arbeit unterstützen können, kennenlernen. Sie helfen uns durch Ihre Spenden und Ihr ehrenamtliches Engagement.

Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne!

Wir freuen uns über Lob, Anregungen und Verbesserungsvorschläge zum Aktionstag.

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Hotline von Mo. bis Do., 10:00-13:00 Uhr: 0228 9091-442

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Per E-Mail an: info@tag-des-offenen-denkmals.de